ALF ist das Fachverfahren für die Durchführung und Dokumentation von Agrarförderungen in der FHH.
Die Software unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erstellung von Zuwendungsverträgen für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) und Zuwendungsbescheiden für Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und für Mittel zur Berufsbildung im Agrarsektor. Ebenso unterstützt es bei der Bearbeitung von Zahlungsanträgen und der Verwaltung von Informationen zu Kontrollen. Die Anwendung umfasst dafür Funktionen zur Erfassung, Aktualisierung und Bereitstellung der in einer Datenbank erfassten Betriebs- und Vorgangsdaten.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt.
Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen.
Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens.
Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf.
Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken.
Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8DA2D7C1-F10B-45E6-832C-6D64008AADC4 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten (A) Agrarwirtschaft (A1)
Stadthausbrücke 12
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