Kartierung von Bodendenkmälern und weiteren Archäologieflächen auf dem Gebiet der FHH; Die dargestellten Objekte sind teilweise oder zur Gänze lediglich untertägig erhalten. Ihre vollständige Ausdehnung wäre somit nur durch Ausgrabungen zu ermitteln. Die fachliche Beurteilung, ob bei Bau- oder Planvorhaben ein auf einem Flurstück eingetragenes archäologisches Objekt von Eingriffen betroffen wäre, obliegt daher allein der für die Ausübung der Bodendenkmalpflege zuständigen Stelle.
Dieser Dienst war unter dem Namen Bodendenkmäler Hamburg veröffentlicht.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Koordinatensystem |
DE_DHDN / GK_3
|
---|
Verweise und Downloads
Downloads (4)
Querverweise (3)
Schutzgebietskataster Hamburg
Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete.
Denkmalkartierung Hamburg
In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten:
- Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung
- Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen
- Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen
- Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten
- Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe
- Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend
Bodendenkmäler Hamburg
Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013.
Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).
Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar.
Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de.
der dargestellten Daten.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar.
Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de.
der dargestellten Daten.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
B2010B1E-5F71-4285-9280-7E33B76A6CB3 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Archäologisches Museum Hamburg |
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Kontakt
Ansprechpartner
Archäologisches Museum Hamburg Bodendenkmalpflege Herr Jörg Räther
Museumsplatz 2
|
Herausgeber
Archäologisches Museum Hamburg Bodendenkmalpflege
Museumsplatz 2
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Fundplatzakten des Archäologischen Museums Hamburg Liste der Bodendenkmäler der Freien und Hansestadt Hamburg |
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Datengrundlage |
Fundplatzaktenarchiv des Archäologischen Museums Hamburg |
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Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Hamburgisches Denkmalschutzgesetz |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
AB47AA1D-8EFE-4182-A1DF-98FDB8957901 |
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Aktualität der Metadaten |
03.09.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datenserie |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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