Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst.
Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Erfassung aller Genehmigungsanträge und Anzeigen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Erfassung aller Verfahren nach dem Gentechnikrecht sowie die Terminüberwachung der Verfahren vom Antragseingang bis zur Genehmigung. Die Daten werden in der Fachbezogenen Verwaltung gepflegt.
BEST stellt die zentrale Betriebsdatenverwaltung für alle anderen Anwendungen im Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft zur Verfügung. Die Anwendung verwaltet in den Bereichen "Betreiber", "Standorte" und "Anlagen" zentral die Stammdaten von Betriebsstandorten, den dort vorhandenen Anlagen sowie ihren Betreibern, die in der Zuständigkeit des Amtes für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (Abteilungen I 1 und I 3) sowie des Amtes Wasser, Abwasser und Geologie (Referat W 23) liegen. Über Schnittstellen stellt sie für alle sonstigen betriebsbezogenen Anwendungen der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Stammdaten zur Verfügung. Umfangreiche Auswertemöglichkeiten sollen aussagefähige Berichte und statistische Abfragen ermöglichen. In BEST werden auch Abscheider für Fette und Leichtstoffe geführt.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
5473D917-B4C2-4229-8F98-8130AD915698 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) Betrieblicher Umweltschutz
Neuenfelder Straße 19
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Herausgeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Datengrundlage/Methode |
Durch die Vorschriften von § 8 der 31.BImSchV und § 15 a der 2. BImSchV wird das europäische Recht umgesetzt. Durch die Verordnungen sind die Betreiber verpflichtet, die Daten für die Anlagen beizubringen. |
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Erläuterung zum Fachbezug |
Anlagenverzeichnis über die Anlagen, die der 31. bzw. 2. BImSchV unterfallen. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Berichtspflicht, Information der Öffentlichkeit. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
EU-Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) § 15a der 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 8 der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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ORACLE | 10g |