Im Bereich des Luftverkehrs wurden alle dem Betriebsgelände der Flughäfen und Flugplätzen zugeordneten Flächen zzgl. 75 m als Ausschluss betrachtet. Weiterhin wurden die Bauschutzbereiche, An- und Abflugbereiche von Hubschrauberlandeplätzen sowie die um 650 m erweiterten Bereiche der Platzrunden mit einer sehr hohen Konfliktrisikoklasse (KRK 5) versehen, da davon auszugehen ist, dass in diesen Bereichen in den allermeisten Fällen eine Zustimmung zur Errichtung moderner WEA verweigert werden würde. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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6.31°/49.1° | 7.41°/49.64° |
Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: © GDI-SL (Jahr) Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)" (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden. |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Es gelten keine Bedingungen. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichen. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
50000 |
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Fachliche Grundlage |
Quelle Herkunft: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und MUKMAV |
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