Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Nitratkulisse (12) | 11.67°/51.342° | 14.761°/53.439° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (1)
Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Übergeordnete Objekte (1)
Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
b1d65972-6945-4e63-8c4f-f6b216849896 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Bei unveränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Bei veränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Daten verändert |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten Referat 36 - Acker- und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau, Düngemittelrecht Frau Petra Bodenstein
Postfach 601150
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Eigentümer
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) EU-Zahlstelle Herr Norbert Falk
Postfach 601150
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Vertrieb
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Heinrich-Mann-Allee 104 B
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Klassifikation des Dienstes |
Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.) |
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Art des Dienstes |
Download-Dienste |
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Version |
OGC:WFS 1.1.0 OGC:WFS 2.0 |
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Operation
Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation | |
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GetCapabilities |
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetCapabilities |
||
DescribeFeatureType | Version 1.1.0 |
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=1.1.0 |
|
DescribeFeatureType | Version 2.0.0 |
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=2.0.0 |
|
GetFeature | Version 1.1.0 |
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=1.1.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2 |
|
GetFeature | Version 2.0.0 |
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=2.0.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2 |
GetCapabilities Dokument |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
5779b4d3-7637-4792-9f10-95c27521e8ae |
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Aktualität der Metadaten |
11.06.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Brandenburg
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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