Das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) umfasst die Abteilungen Betrieblicher Umweltschutz, Abwassertechnik, Abfallwirtschaft und Sofortmaßnahmen bei Schadstoffunfällen sowie Atomrechtliche Aufgaben, Chemikalienpolitik, Emissionskataster und Luftreinhaltung.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (2)
Untergeordnete Objekte (11)
Erfassung aller Genehmigungsanträge und Anzeigen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Erfassung aller Verfahren nach dem Gentechnikrecht sowie die Terminüberwachung der Verfahren vom Antragseingang bis zur Genehmigung. Die Daten werden in der Fachbezogenen Verwaltung gepflegt.
BEST stellt die zentrale Betriebsdatenverwaltung für alle anderen Anwendungen im Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft zur Verfügung. Die Anwendung verwaltet in den Bereichen "Betreiber", "Standorte" und "Anlagen" zentral die Stammdaten von Betriebsstandorten, den dort vorhandenen Anlagen sowie ihren Betreibern, die in der Zuständigkeit des Amtes für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (Abteilungen I 1 und I 3) sowie des Amtes Wasser, Abwasser und Geologie (Referat W 23) liegen. Über Schnittstellen stellt sie für alle sonstigen betriebsbezogenen Anwendungen der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Stammdaten zur Verfügung. Umfangreiche Auswertemöglichkeiten sollen aussagefähige Berichte und statistische Abfragen ermöglichen. In BEST werden auch Abscheider für Fette und Leichtstoffe geführt.
Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst.
Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.
- Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG
- Feld "BIMSCHV_4": Auflistung der am Standort vorhandenen Anlagearten gemäß Bezeichnung des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
- Feld "IED": Auflistung der am Standort vorhandenen Tätigkeiten gemäß Bezeichnung des Anhangs 1 der Europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL). Dies nur bezogen auf Anlagen nach § 4 BImSchG.
- Feld "PRTR": Auflistung der am Standort vorhandenen Tätigkeiten gemäß Bezeichnung des Anhangs 1 der Europäischen Verordnung Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Dies nur bezogen auf Anlagen nach § 4 BImSchG.
Das Störfall-Informationssystem unterstützt die Erfassung, Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen gemäß Störfall-Verordnung vom 8. Juni 2005 und berücksichtigt ¿soweit möglich- die kommenden Änderungen aufgrund der Seveso III Umsetzung. Zu den Betriebsbereichen, die unter diese Störfall-Verordnung fallen werden z.B. Angaben zu Grundpflichten und erweiterten Pflichten, zu angemessenen Sicherheitsabständen, zu Alarm- und Gefahrenabwehrplänen und zu Nachbarschaftsbeziehungen (Dominogruppen) verwaltet und für Anfragen zur Verfügung gestellt. Auch vorliegende sicherheitstechnische Gutachten zu den Betrieben können erfasst werden.
Das Störfall-Informationssystem dient:
Zur Erfassung und Aktualisierung von Informationen, die zum Vollzug der Störfall-Verordnung erforderlich sind.
Zur Sicherstellung der Auskunftsfähigkeit zu Fragen, die Betriebsbereiche betreffen, die unter die Störfall-Verordnung fallen und zur Unterstützung bei der Erfüllung von Berichtspflichten z.B. der Europäischen Union.
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Neuenfelder Straße 19
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Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Neuenfelder Straße 19
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