Die Programme sind im Einzelnen:
• Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (seit 1999),
• Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ (seit 2004),
• Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008),
• Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009),
• Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (seit 2010).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (6)
Für Einzelmaßnahmen innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, für die neben den nationalen Städtebaufördermitteln zusätzlich EU-Mittel (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) beantragt werden, ist fürjede dieser Einzelmaßnahmen zusätzlich das EU-Beiblatt (EU-Anlagen 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 bzw. 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3) für die jahresbezogene Programmanmeldung auszufüllen.
Die Wortbildmarken der Europäischen Union sowie des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung – Anmeldung von zusätzlichen EFRE-Fördermitteln – 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“,
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“,
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf.
Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden.
Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“,
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“,
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf.
Informationen zu den drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ finden Sie unter folgenden Internetseiten:
Aktive Ortsteilzentren(„Lebendige Zentren“),
Soziale Stadt(„Sozialer Zusammenhalt“),
Stadtumbau West („Wachstum und nachhaltige Erneuerung“).
Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (vgl. § 171a – d BauGB).
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Stadtumbau West“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden.
Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abteilung OBB1 Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen Referat OBB14 Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Franz-Josef-Röder-Str. 21
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
3E09AD99-3B3E-43DD-9BDA-06D3D52F4C62 |
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Aktualität der Metadaten |
13.02.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Saarland
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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