REACH-Verordnung
Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Seit diesem Datum dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. REACH gilt auch für sich bereits auf dem Markt befindliche sogenannte Altstoffe.
CLP-Verordnung
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten keine Bedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/5 Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz
Postfach 102461
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
334EA5CE-0BD2-4FD8-9E30-DFDB9F111BEC |
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Aktualität der Metadaten |
13.02.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Saarland
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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