Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der zweiten GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Diese setzt die im EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/587) eingeräumte Abweichungsmöglichkeit bei den Regelungen zu GLÖZ 8 im Jahr 2024 um.
GLÖZ ist dabei die Abkürzung für „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Begünstigte, die der Verpflichtung nach GLÖZ 8 unterliegen, müssen regulär auf mindestens 4% ihres Ackerlandes unproduktive Flächen und Landschaftselemente vorweisen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der EU-Kommission waren extreme Wetterlagen in weiten Teilen der EU in Verbindung mit geopolitischen Ereignissen, die die Einkommenssituation bei den Betrieben deutlich verschärft haben.
Die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung sieht bezüglich der Anforderungen des GLÖZ 8 eine Abweichung vor. Im Jahr 2024 soll eine gewisse produktive Nutzung auf diesen Flächen erlaubt werden. Demnach können auch folgende Flächen auf die verpflichtenden 4% der Ackerfläche angerechnet werden:
Flächen für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen als Hauptkultur sowie
Flächen für den Anbau von Zwischenfrüchten, die dort dann bis zum 31. Dezember verbleiben müssen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Saarland, Bundesland (10) | 6.38°/49.098° | 7.411°/49.645° |
Regionalschlüssel |
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Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung B Landwirtschaft, Ernährung, Entwicklung ländlicher Raum Referat B/1 Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
2f08db25-97f3-4978-bb63-fde785be656c |
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Aktualität der Metadaten |
13.01.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Saarland
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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