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Organisationseinheit

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

Inhalt
  • Übersicht
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    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
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    Untergeordnete Objekte Übergeordnete Objekte
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    Ansprechpartner
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  • Metadatensatz

Zeitbezug

seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN Fachbereich Braunkohlenplanung

berkner@rpv-westsachsen.de
0341-337416-11 (Herr Prof. Dr. Berkner)
0341-337416-33

Be­schrei­bung

AUFGABEN und ZIELE
Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen:

* Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus,
* Grenzen der Grundwasserbeeinflussung,
* Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
* fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben,
* Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung,
* Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung,
* Wiederaufbau von Siedlungen,
* Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art

Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen.

Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen.

Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

26.08.2010

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Leipziger Land 12.158°/51.32° 12.766°/51.674°
Weißenfelser Lößhügelland 12.148°/50.978° 12.741°/51.35°
Hallesches Lößhügelland 12.504°/51.086° 12.921°/51.474°
LK Delitzsch (14374000) 12.242°/51.233° 12.539°/51.449°
LK Leipziger Land (14379000)
LK Muldentalkreis (14383000)
SK Leipzig (14365000)
Regionalschlüssel
143740000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (1)

Dokument
Braunkohlenpläne (Region Leipzig)
Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN
Nach §1(2) SächsLPlG sind die Regionalen Planungsverbände Träger der Regionalplanung. Zur Ausarbeitung des Regionalplanes bedienen sie sich der Regionalen Planungsstellen bei den Staatlichen Umweltfachämtern [§7(1) SächsLPlG]. Bei den Staatlichen Umweltfachämtern wurde für jede Planungsregion eine Regionale Planungsstelle eingerichtet. Sie hat als Planungsstelle des Regionalen Planungsverbandes die Aufgabe, nach den Beschlüssen und Aufträgen der Verbandsorgane den Regionalplan auszuarbeiten, ständig zu überprüfen und der weiteren Entwicklung anzupassen sowie Entwürfe für regionalplanerische Stellungnahmen und weitere Arbeitsunterlagen für Verbandsorgane zu erstellen. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes für die Region Westsachsen, - Mitarbeit bei Regionalen Entwicklungskonzepten, - laufende Raumbeobachtung und -analyse
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

29946087-9D76-48B6-B133-D8028A32C9F3

Kontakt

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN Fachbereich Braunkohlenplanung

Bautzner Straße 67
D-04347 Leipzig
Deutschland

berkner@rpv-westsachsen.de
0341-337416-11 (Herr Prof. Dr. Berkner)
0341-337416-33

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Landesentwicklungsplan, Regionalplan

Weitere rechtliche Grundlagen

Raumordnungsgesetz (ROG)

Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Bergbaufolgelandschaft-Braunkohle Braunkohlenplanung Braunkohlentagebau Raumordnung Raumordnungsgesetz (ROG) Raumplanung Regionalplan Regionalplanung Sanierungsrahmenplan Sanierungsrahmenplanung Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

2F8EF1DC-302B-45A2-A43D-81C95477BE5F

Aktualität der Metadaten

04.04.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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