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Organisationseinheit

Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Untergeordnete Objekte
  • Kontakt
    Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN

wiechert@rpv-westsachsen.de
0341-337416-10 (Frau Wichert)
0341-337416-33
http://rpv-westsachsen.de/

Be­schrei­bung

Nach §1(2) SächsLPlG sind die Regionalen Planungsverbände Träger der Regionalplanung. Zur Ausarbeitung des Regionalplanes bedienen sie sich der Regionalen Planungsstellen bei den Staatlichen Umweltfachämtern [§7(1) SächsLPlG]. Bei den Staatlichen Umweltfachämtern wurde für jede Planungsregion eine Regionale Planungsstelle eingerichtet. Sie hat als Planungsstelle des Regionalen Planungsverbandes die Aufgabe, nach den Beschlüssen und Aufträgen der Verbandsorgane den Regionalplan auszuarbeiten, ständig zu überprüfen und der weiteren Entwicklung anzupassen sowie Entwürfe für regionalplanerische Stellungnahmen und weitere Arbeitsunterlagen für Verbandsorgane zu erstellen. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes für die Region Westsachsen, - Mitarbeit bei Regionalen Entwicklungskonzepten, - laufende Raumbeobachtung und -analyse

Zeitbezug

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Erläuterung zum Zeitbezug

Regionale Planungsstelle: seit 1992 RPV Westsachsen: seit 1992

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

29.11.2010

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Düben-Dahlener Heide 12.158°/51.32° 12.766°/51.674°
Leipziger Land 12.855°/51.04° 13.258°/51.244°
Nordsächsisches Platten- und Hügelland 12.148°/50.978° 12.741°/51.35°
Mulde-Lößhügelland 12.504°/51.086° 12.921°/51.474°
Riesa-Torgauer Elbtal 12.709°/51.196° 13.211°/51.686°
Altenburg-Zeitzer Lößhügelland 12.242°/51.233° 12.539°/51.449°
Weißenfelser Lößhügelland
Hallesches Lößhügelland
LK Delitzsch (14374000)
LK Döbeln (14375000)
LK Leipziger Land (14379000)
LK Muldentalkreis (14383000)
LK Torgau-Oschatz (14389000)
SK Leipzig (14365000)
Regionalschlüssel
143740000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (4)

Organisationseinheit
Braunkohlenplanung (Region Leipzig)
AUFGABEN und ZIELE
Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen:

* Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus,
* Grenzen der Grundwasserbeeinflussung,
* Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
* fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben,
* Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung,
* Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung,
* Wiederaufbau von Siedlungen,
* Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art

Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen.

Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen.

Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Organisationseinheit
Landschaftsrahmenplanung (Region Leipzig)
AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN
Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene.

In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden.

INHALTE
Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in

* Boden
* Klima/Luft
* Grund- und Oberflächenwasser
* Arten und Biotope
* Landschaftserleben/Erholung
* Entwicklung der Kulturlandschaft.

Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen.
Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.
Organisationseinheit
Regionalplanung (Region Leipzig)
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalplanung dient der Koordinierung, Steuerung und Initiierung regionaler Entwicklungen. Sie hat deshalb die Aufgabe, mit dem Regionalplan einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Westsachsen zu schaffen, in dem die teilweise konkurrierenden raumbeanspruchenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange im Sinne des Leitbildes einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu einem regionalen Ausgleich gebracht werden. Braunkohlenpläne sind Bestandteile des Regionalplans. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Regionalplanung, durch vielfältige Aktivitäten auf eine Umsetzung regionalplanerischer Ziele und Grundsätze hinzuwirken.
Dokument
Veröffentlichungen (Region Leipzig)
Publikationen zu speziellen Themen sowie Kartenmaterial und Faltblätter:

Kontakt

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN

Bautzner Straße 67
D-04347 Leipzig
Deutschland

wiechert@rpv-westsachsen.de
0341-337416-10 (Frau Wichert)
0341-337416-33
http://rpv-westsachsen.de/

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Landesentwicklungsplan, Regionalplan

Weitere rechtliche Grundlagen

Raumordnungsgesetz (ROG)

Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Braunkohlenplan Braunkohlenplanung Landschaftsrahmenplan Landschaftsrahmenplanung Raumbeobachtung Raumordnung Raumordnungsgesetz (ROG) Raumplanung Regionale Entwicklungskonzepte Regionale Planungsstelle Regionalplan Sanierungsrahmenplan Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

29946087-9D76-48B6-B133-D8028A32C9F3

Aktualität der Metadaten

04.04.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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