Der Ballungsraum umfasst das Stadtgebiet von Potsdam.
Neben den Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms werden zusätzlich Karten zum Gewerbe- und Schienenverkehrslärm bereitgestellt:
1. Pegel - Straße - Tag (L-DEN)
2. Pegel - Straße - Nacht (L-NIGHT)
3. Pegel - Industrie - Tag (L-DEN)
4. Pegel - Industrie - Nacht (L-NIGHT)
5. Pegel - Bahn - Tag (L-DEN, nur TRAM)
6. Pegel - Bahn - Nacht (L-NIGHT, nur TRAM)
Beschreibung
Lärmkarte Ballungsraum
Aktualität der Daten
Aktualität der Daten |
01.01.2016 - 31.12.2016 |
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Status |
kontinuierliche Aktualisierung |
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Intervall der Erhebung |
5 Jahre |
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Erläuterung zum Zeitbezug |
Die zuständigen Behörden arbeiten bis zum 30. Juni 2007 bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aus. Gleiches gilt bis zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Brandenburg (12000000) | 11.266°/51.359° | 14.766°/53.559° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen,
b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und
c) Strategische Lärmkarten für Straßen.
Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de
a) Fluglärm:
1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt.
Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de
2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg
BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de
b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die
Teilbereiche
1. Straßenverkehrslärm,
2. Industrie- und Gewerbelärm und
3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn)
bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf
a) lärmbelastete Menschen und
b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude,
differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Weitere Verweise (4)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Landesamt für Umwelt Brandenburg |
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Kontakt
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Abteilung Technischer Umweltschutz 1 (Genehmigungen / Grundlagen) Referat T15 - Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz Herr Uwe Friedrich
Postfach 601061
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Eigentümer
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Postfach 601061
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Anbieter
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Heinrich-Mann-Allee 104 B
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
50000 |
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Fachliche Grundlage |
Der Datenbestand basiert auf Ergebnissen der 3. Stufe der Lärmkartierung im Jahr 2017. |
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Herstellungsprozess |
Auf der Basis der Eingangsparameter werden die Isophonenbänder mit Hilfe von definierten Algorithmen (Deutschland, EU) erstellt. |
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Zusatzinformationen
Eignung / Nutzung |
Maßstab <= 1:50.000 |
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Herstellungszweck |
Darstellung der Lärmbelastung im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel der sich anschließenden Lärmaktionsplanung der Kommunen zu stellen. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Schlagworte
ISO-Themenkategorien | Bauwerke Geowissenschaften Gesundheitswesen |
HVD-Kategorie | Erdbeobachtung und Umwelt |
Suchbegriffe | 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) Ballungsgebiet Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Eisenbahn EU-Umgebungslärmrichtlinie Gesundheit Gesundheitsgefährdung Grenzwerte Lärm Lärmaktionsplanung |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
0046E51B-89C4-468C-B876-8817B6B7A570 |
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Aktualität der Metadaten |
03.04.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Brandenburg
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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