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naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete

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WMS
naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete (WMS Dienst)
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.
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WFS
naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete (WFS Dienst)
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.
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Nutzungsbedingungen

Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden.

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

umwelt.info@dresden.de

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Beschreibung

Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten:
- Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde;
- Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258.

Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

11.11.2021

Publikation

19.01.2024

Letzte Änderung

03.06.2014

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Pflege- und Aktualisierungsintervall

bei Bedarf

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
13.556°/50.962° 13.989°/51.186°
Koordinatensystem
25833

Verweise und Downloads

Downloads (1)

IDU.cardo3.Services.OGC.WFS
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Querverweise (2)

WMS
Geodatendienst
naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete (WMS Dienst)
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.
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WFS
Geodatendienst
naturschutzrechtliche Leinenzwanggebiete (WFS Dienst)
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.

Weitere Verweise (2)

http://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/umweltinformation.php
IDU.cardo3.Services.OGC.WMS Information
Mit dieser Url können die Daten als Kartenbild über einen Web-Map-Service abgerufen werden.

Nutzung

Nutzungsbedingungen

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Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Quelle: Geodaten Sachsen

Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de.

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs-einschränkungen

Bedingungen unbekannt

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Ansprechpartner

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Deutschland

umwelt.info@dresden.de
Vertrieb

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Deutschland

umwelt.info@dresden.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://geoportal.sachsen.de/md/e8832618-2e5a-4872-ac45-3a354a87793b

Digitale Repräsentation

Vektor

Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x

1000

Fachliche Grundlage

Die Daten stammen aus verschiedenen Rechtsverordnungen und Karten zu den einzelnen Schutzgebieten.

Zusatzinformationen

Veröffentlichung

Internet

Herstellungszweck

Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Konformität
Spezifikation der Konformität Spezifikationsdatum Grad der Konformität Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten 08.12.2010 INSPIRE Verordnung 1089/2010;Ressource ist nicht überprüft

Schlagworte

INSPIRE-Themen Schutzgebiete
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich Local Lokal
ISO-Themenkategorien Umwelt
Suchbegriffe Datenkatalog opendata

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

e8832618-2e5a-4872-ac45-3a354a87793b

Aktualität der Metadaten

22.05.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

ISO/XML
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Ansprechpartner (Metadatum)
umwelt.info@dresden.de
Metadatenquelle
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt
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