Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) führt das Stauanlagenverzeichnis in Form einer Datenbank. Es werden alle Stauanlagen des Freistaates Sachsen entsprechend § 73 des Sächsischen Wassergesetzes erfasst und mit fachtechnischen Daten beschrieben.
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