Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder.
Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niederlausitzer Grenzwall | 13.743°/51.048° | 14.742°/51.573° |
Finsterwalder Becken und Platten | 14.361°/50.839° | 15.082°/51.61° |
Muskauer Heide | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet | ||
Königsbrück-Ruhlander Heiden | ||
Oberlausitzer Gefilde | ||
Östliche Oberlausitz | ||
Oberlausitzer Bergland | ||
Westlausitzer Hügel- und Bergland | ||
Zittauer Gebirge | ||
Bautzen | ||
Görlitz | ||
Sachsen (14) |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (1)
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss am 26.02.2004
Festlegung des Bearbeitungsgebietes (einschließlich strategischer Umweltprüfung) am 17.12.2004
Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung gemäß § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 17.12.2004
Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 19.07.2007
Abwägung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 12.06.2008
Freigabe zur erneuten Beteiligung gemäß § 6 Abs. 4 SächsLPlG am 10.07.2008
Abwägung gemäß § 6 Abs. 4 SächsLPlG am 09.04.2009
Satzungsbeschluss am 09.04.2009
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern durch Bescheid vom 27.10.2009 unter Herausnahme einer Festlegung bzgl. des Vorranggebiets Erholung E 12 (Berzdorfer See)
In Kraft getreten am 04.02.2010 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 5 des Sächsischen Amtsblattes vom 4. Februar 2010, Seite A 49)
Übergeordnete Objekte (1)
Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.
Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße
Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
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Ansprechpartner
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Löbauer Str. 63
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