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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 05.11.2010, gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 59 vom 8. März 1994 (HmbGVBl. S. 70), geändert am 11. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 215, 225, 229), wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 59" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.§ 2 Nummer 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"1. Auf der in der Anlage zu dieser Verordnung mit "(A)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig."
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