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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 18.02.2004, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 6 vom
28. Februar 1989 (HmbGVBl. S. 43) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 6" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 10 angefügt :
"10. Im Kerngebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squashhallen, Bowlingbahnen und Fitnesseinrichtungen), Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäfts räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. 1
S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBL 1
s.466, 479)."
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