Dieser Downloaddienst stellt Daten der Wasserschutzgebiete zum INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit.
Aktualität der Daten:
seit 12.02.2010, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eilbek 8 vom 23. Februar 1965 (HmbGVBl. S. 30) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eilbek 8" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Im Altertum als Heilpflanze verehrt und geschätzt, stellt die Mistel heute eine Gefahr für Streuobstbestände dar. Unregelmäßige Pflege der Obstbäume, klimatische Veränderungen und die falsche Annahme, die Mistel stehe unter Naturschutz führen zu einer stetigen Zunahme der Bestände.
Bebauungsplaene und Umringe der Gemeinde Wallerfangen (Saarland), Ortsteil Kerlingen:Bebauungsplan "In der Stockath Änderung" der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Kerlingen
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nalbach (Saarland), Ortsteil Koerprich:Bebauungsplan "Huettersdorfer Strasse 1 Abrundungssatzung" der Gemeinde Nalbach, Ortsteil Koerprich
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Saarhölzbach:Bebauungsplan "BPlan Hochwaldstrasse 5. Aenderung" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Saarhölzbach
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit.:Der WMS-Dienst stellt die Bodennutzung des DFG von 1953 dar. Maximalmaßstab 1:25000.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).