Organisationseinheit
Aktualität der Daten:
seit 07.04.2006, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen umfasst alle vom Betreiber der jeweiligen kerntechnischen Anlage zu treffenden Maßnahmen mit dem Ziel,
- eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe und
- die einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in solchen Mengen, die für die Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen,
zu verhindern.
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