Projekt
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m. §§ 55, 56 und 57a BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis78 VwVfG wird der RBP vom 4. Dezember 2015 in der Fassung vom 16. Oktober 2017 „Erweiterung Kiessandtagebau Kleinliebenau“ der Radmer Bau Kieswerk GmbH & Co. Sand und Kies KG, im Folgenden Unternehmer (BU), zugelassen.
Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 83,3 ha umfasst insbesondere
- die Weiterführung des Abbaus im
• Abbaufeld Kleinliebenau-Süd auf einer Fläche von 6,2 ha und
• Abbaufeld Kleinliebenau-Ost auf einer Fläche von 16,4 ha
auf Flächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG entsprechend den Angaben des RBP,
- die Wiederinbetriebnahme und Weiterführung der vorhandenen Aufbereitungs- und Betriebsanlagen des Kieswerkes Kleinliebenau,
- die Errichtung einer Bandbrücke über die Gemeindeverbindungsstraße „Schrägweg“ und
- die Wiedernutzbarmachung der durch den Tagebau in Anspruch genommenen Oberfläche von insgesamt 83,3 ha entsprechend den Angaben des RBP, u.a. die Herstellung von zwei bleibenden und einem temporären Gewässer.
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Kleinliebenau und Dölzig in der Stadt Schkeuditz im Landkreis Nordsachsen. Die Flächen sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit dem Geltungsbereich des PFB) dargestellt.
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