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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 12.02.2010, gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Tonndorf 3 vom 26. Juni 1964 (HmbGVBl. S. 139), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 497), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 3" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt:
"In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
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