Projekt
Nach §42 SWG stellt das Ministerium für Umwelt für das Saarland einen Plan zur Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsplan) nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die wesentlichen Inhalte dieses Planes sind:
- die Gewässer oder Gewässerabschnitte, in die Abwasser eingeleitet werden soll.
- Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser
- der dazugehörige Einzugsbereich
- die Grundzüge für die Abwasserbehandlung
die Träger der Maßnahme
Der Abwasserbeseitigungsplan ist somit ein Instrument der Umweltvorsorge und auch Teil der staatlichen Investitionsplanungen. Er besteht aus einem Textteil und tabellarischen Übersichten mit Karte.
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Verweise und Downloads (1)