Das Betrachten des Dienstes in Onlineverfahren des Landesamtes fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) oder im Geoportal Saarland ist kostenfrei. Jegliche andere Nutzung, so auch das Einbinden in andere Anwendungen (Download) ist kostenpflichtig und bedarf einer vertraglichen Grundlage. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem LVGL (www.saarland.de/lvgl, Tel.-Nr.: +49681/ 9712 - 226) auf. --------------- Viewing within the online-applications of the Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung or within GeoPortal.Saarland is free of charge. Any further utilization, such as embedding in other applications (download) is subject to fee and requires a contractual agreement. Please contact the LVGL for that (www.saarland.de/lvgl, Tel.-Nr.: +49681/ 9712 - 226).
Wussten Sie schon, dass das Saarland über drei „Nationale Naturlandschaften“ verfügt? Das Biosphärenreservat Bliesgau sowie die saarländischen Teile des Naturparks Saar-Hunsrück und des Nationalparks Hunsrück-Hochwald umfassen rund 60 Prozent der Landesfläche. Sie bieten neben naturnahen Landschaften jede Menge Naturerlebnisse und „grüne“ Angebote der Premiumklasse. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Magazin „Nationale Naturlandschaften im Saarland“ auf rund 60 Seiten alles Wissenswerte rund um diese sehenswürdigen Gebiete!
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2024, gegenwärtig aktuell
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Aktualität der Daten:
seit 21.03.1967, gegenwärtige Aktualität unklar
Der Bebauungsplan Lohbrügge 12 für das Plangebiet Heidkampsredder - Leuschnerstraße - An der Twiete - Lohbrügger Landstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Heusweiler (Saarland), Ortsteil Obersalbach:Bebauungsplan "OS_13 Oben auf dem Fluerchen" der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Obersalbach
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Verkehrsnetze des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 4.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport Networks Railway Transport Network * Transport Networks Road Transport Network * Transport Networks Water Transport Network