Der Forstbetrieb ist die 1. Hierarchieebene der Forstbetriebsstruktur (2.Ebene Landeswaldrevier). Das Land Brandenburg unterteilt sich in 14 Forstbetriebe. Die Forstbetriebe sind zuständig für die Bewirtschaftung der im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befindlichen Flächen.
Das Landeswaldrevier ist die 2. Hierarchieebene der Forstbetriebsstruktur (1. Ebene Forstbetrieb). Jeder Forstbetrieb ist in mehrere Landeswaldreviere (min. 9, max. 14) aufgeteilt.
Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.
Mit diesem Dienst werden Informationen zu den forstlichen Strukturen des Landesbetriebes Forst Brandenburg veröffentlicht: Forstämter, Forstreviere, Forstbetriebe, Landeswaldreviere, Waldgebiete, Abteilungen, Rettungspunkte, Nutzungsarten, Eigentumsarten
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Das Revier ist die 2. Ebene der Forstverwaltungsstruktur (1. Ebene Forstamt). Jedes Forstamt ist in mehrere Reviere (min. 9, max. 24) untergliedert. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.
Eine Forstbetriebsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Waldeigentümern mit dem Ziel, Nachteile bei der Bewirtschaftung von kleinflächigem Waldeigentum zu verringern. Der Layer zeigt die Standorte der Forstbetriebsgemeinschaften im Land Brandenburg.
Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.