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Geodatensatz
Der Datensatz enthält Fußgängerüberwege (VZ Nr. 293) gemäß lfd. Nr. 66 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten.
Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert.
Die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Markierung. Bei Fußgängerüberwegen, die durch eine oder mehrere Verkehrsinseln unterbrochen sind, wird nur ein Überweg gezählt und die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Fahrbahnquerung.
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