Beschluss Nr. 7-1/65 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12.01.1965 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) Nr. 7-1./65 vom 29.01.2014 2)
Anordnung Nummer 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30.03.1961, zuletzt geändert durch Anordnung Nummer 4 vom 28.11.1983 in Durchführung des Paragraph 6 des Naturschutzgesetzes vom 04.08.1954
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, geändert durch Verordnung vom 19.05.2014
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Tornower Niederung" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.07..2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 25.01.2016
Annahme- und Rücknahmestellen sind ein Spezialfall zu den Entsorgungsanlagen. Die Pflege der Daten erfolgt bei der SBB. Für die Öffentlickeit zugänglich sind sie über den LUIS-Dienst.
Die Abfallentsorger werden im DV-System ASYS erfasst und gepflegt. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Pflege liegt bei der SBB. Die im Land Brandenburg erfassten Sammler und Beförderer werden über den LUIS-Dienst veröffentlicht und sind damit öffentlich nutzbar. Die Sammler und Beförderer können nach unterschiedlichen Klassifizierungsmerkmalen angezeigt werden. Folgen Klassifizierungen sind möglich: - Sammler und Beförderer mit Transportgenehmigung/Beförderererlaubnis - Sammler und Beförderer mit EFB-zertifikat
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wudritzniederung Willmersdorf-Stöbritz" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 12.03.2002