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Geodatensatz
Die Gebiete der Wasser- und Bodenverbände in M-V sind über die Anlage 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Sie basieren auf den oberirdischen Einzugsgebieten (EZG). Die Verbandskulissen enthalten alle Flurstücke in MV. Innerhalb der Landfläche MV werden die Flurstücke mit den EZG-Grenzen aufgeschnitten. Die Flurstücke bzw. Flurstücksteile erhalten eine Kennung, zu welchem Verbandsgebiet sie gehören.
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