Geodatensatz
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (Objekte) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist: aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Mehr Infos
Weniger Infos
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen: nur zur internen Verwendung
Vorschau