Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Papenreye, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 2026, 2082 und 2025, im Süden durch die Straßen Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße sowie im Westen durch den Verlauf der Tarpenbek begrenzt.
Der Datensatz enthält das Netz der Bezirksradrouten für den Alltagsradverkehr im Hamburger Bezirk Nord. Die Bezirksradrouten verbinden wichtige Ziele innerhalb der Bezirke und Stadtteile und sind eine Ergänzung der überbezirklichen Radrouten. Dargestellt ist das finale Zielnetz. Auf der Website des Bezirks (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/bezirksrouten-72172) können weiterführende Informationen zum Konzept und Entstehungsprozess abgerufen werden.
In dieser Karte ist für die Wärmeversorgungsart "wärmenetzversorgt" die Eignung jeweils durch 4 Eignungsstufen bewertet. Je mehr die Option geeignet ist, umso kräftiger ist die jeweilige Farbdarstellung.
Das Plangebiet wird im Westen durch die Straße Kiwittsmoor, im Norden durch den Weg Tweeltenmoor, im Osten im wesentlichen durch den Bachlauf Tweeltenbek und im Süden durch den Weg entlang des Rückhaltebeckens und des Bornbachs begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 499 und 7588 der Gemarkung Langenhorn.
Dieser Datensatz zeigt alle Dachflächen, die laut PV-Pflicht (Photovoltaik-Pflicht) grundsätzlich aufgrund von Dachfläche, -ausrichtung und -neigung grundsätzlich für eine PV-Nutzung geeignet sind. Nicht eingeschlossen sind Sondernutzungen wie zum Beispiel Dachzugangsleitern für Dachwartungen ö.Ä. Die DAten wurden errechnet basierend auf dem Datensatz Dachflächen Hamburg, welcher wiederum auf dem 3D-Stadtmodell basiert.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Sand (Flurstück 1121) - Ostgrenzen der Flurstücke 1141 und 3350 - Südgrenze des Flurstück 3350 - Neue Straße (Flurstück 1120). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Harburg des Bezirkes Harburg, Ortsteil 702.
Grothwisch - Landesgrenze - Bönningstedter Weg - Südgrenze Flurstück 6986. Ost-, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen - Klaus-Nanne Straße - Königskinderweg - Südwestgrenze des Flurstücks 7351 (Königskinderweg) der Gemarkung Schnelsen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen 69 wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ottenser Hauptstraße, im Osten durch die Stangestraße, im Süden durch die Erzbergerstraße und im Westen durch den Spritzenplatz und die Bahrenfelder Straße.