Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Sand (Flurstück 1121) - Ostgrenzen der Flurstücke 1141 und 3350 - Südgrenze des Flurstück 3350 - Neue Straße (Flurstück 1120). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Harburg des Bezirkes Harburg, Ortsteil 702.
Grothwisch - Landesgrenze - Bönningstedter Weg - Südgrenze Flurstück 6986. Ost-, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen - Klaus-Nanne Straße - Königskinderweg - Südwestgrenze des Flurstücks 7351 (Königskinderweg) der Gemarkung Schnelsen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen 69 wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ottenser Hauptstraße, im Osten durch die Stangestraße, im Süden durch die Erzbergerstraße und im Westen durch den Spritzenplatz und die Bahrenfelder Straße.
Westgrenze des Flurstücks 1330, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1334, über das Flurstück 4062 (Bahnanlage), Nordgrenze des Flurstücks 4062 (Bahnanlage) der Gemarkung Ottensen - Hohenzollernring - Friedensallee (Bezirk Altona, Ortsteile 212, 216).
Das Plangebiet befindet sich westlich der Brückwiesenstraße und östlich der Tarpenbek und schließt die Verlängerung des Warnckeswegs mit ein. Es umfasst die Flurstücke 1981 und 1982 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).
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