Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist ein zentraler Bestandteil der europäischen territorialen Zusammenarbeit und Instrument der Kohäsionspolitik, mit dem grenzübergreifende Probleme eruiert, gemeinsam gelöst und das Potenzial unterschiedlicher Grenzregionen weiterentwickelt werden sollen. Der Austausch und die Zusammenarbeit sollen zu einer Vertiefung der Beziehungen in unterschiedlichen Themenfeldern führen. Der Kartendienst stellt die Gebiete der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von Sachsen mit Tschechien und Thüringen sowie Polen einschließlich deren Verwaltungssitze dar.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung" genutzt werden.
Aktualität der Daten:
seit 30.06.2020 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.
Der Dienst stellt die Amtssitze der unteren Vermessungsbehörden in Sachsen dar. Im Freistaat Sachsen gibt es 13 untere Vermessungsbehörden (10 Landkreise und 3 Kreisfreie Städte). Die unteren Vermessungsbehörden (uVb) sind für die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters ihres Gebietes und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen zuständig.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle "GeoSN" genutzt werden.
Die Überschreitung Flussgebietsspezifischer Schadstoffe nach Anhang 6 OGewV führen zur Abwertung des ökologischen Zustands. Punktförmige Darstellung gemäß OGewV
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Makrophyten/Phytobenthos
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Bodenkundliche Kartierung der Böden, die als Weinberg genutzt werden. Es werden Bodenformen (Bodentyp und Substrattyp) nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) abgegrenzt und benannt.