Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert.
Veröffentlicht wurden die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms in: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) (Hrsg.): Landschaftsprogramm Brandenburg, Potsdam 2000, 70 Seiten
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Damerower Wald, Schlepkower Wald und Jagenbruch" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11.06.2013
Waldgebiete bilden als unveränderliche flächendeckende Territorialgliederung im Land Brandenburg die oberste Ebene der Waldortadresse. Sie sind in ihrer naturräumlichen Ausstattung sowie in der forstlichen und kulturhistorischen Entwicklung weitgehend homogen. Waldgebiete lehnen sich in ihrer Abgrenzung an historische und landschaftliche Gebietsgliederungen an, sind aber nicht zwangsläufig mit diesen identisch. Die Bezeichnungen der Waldgebiete orientieren sich an regionalen Besonderheiten. Waldgebiete sind unabhängig von der Hoheits- und Betriebsstruktur.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 07.08.1997
Sofern die Friedhofssatzung die Waldeigenschaft auf dem Gesamt- oder Teilareal nicht überlagert, handelt es sich dabei weiterhin um eine Waldfläche, die dann als Bestattungswald kartiert ist. In einem Bestattungswald bleiben Schutz- und Erholungsfunktion erhalten. Das freie Waldbetretungsrecht nach §15 LWaldG wird nicht eingeschränkt.