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Nutzungsbedingungen
Hinweise für die Verwendung der Daten des Geodatensatzes „Deichregister“ gemäß dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Gemäß § 94 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) hat der LHW den gesetzlichen Auftrag, das Deichregister zu führen. § 94 Abs. 3a WG LSA sieht vor, dass es in digitaler Form zu führen ist und gibt inhaltliche Vorgaben vor. Durch Aufnahme eines Deiches in das digitale Deichregister erhält dieser die Eigenschaft als Deich (Widmung). Der LHW ist gesetzlich verpflichtet, das Deichregister bei Änderungen unverzüglich zu berichtigen. Es wird um Beachtung gebeten, dass der LHW nicht in rechtlichen Fragen bzgl. des Deichregisters beratend tätig wird; Rechtsberatung ist die Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderen dazu besonders befugten Personen und Stellen. Auf dieser Grundlage wird der Geodatensatz „Deichregister“ zur Information über Deichanlagen im Land Sachsen-Anhalt im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Daten dürfen unentgeltlich und für nicht kommerzielle Zwecke unter Beachtung der nachstehenden beiden Einschränkungen verwendet werden: 1. Änderungsverbot Freie Nutzung für private, nicht kommerzielle Zwecke, für wissenschaftliche Zwecke sowie für firmeninterne Nutzung ohne Gebühr. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Präsentation und Weitergabe an Dritte sind gestattet, sofern sie unentgeltlich erfolgen und die Quelle korrekt angegeben wird. Veränderungen (geometrisch oder inhaltlich) sind nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Bearbeitungen, Ergänzungen, Umgestaltungen oder die Veröffentlichung abgeleiteter Daten. 2. Pflicht zur Quellenangabe Bei jeder öffentlichen Wiedergabe ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt als herausgebende Behörde anzugeben.