Verordnung über das Naturschutzgebiet "Felchowseegebiet" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 23.12.2002, geändert durch Artikel 22 der Verordnung vom 09.11.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Damerower Wald, Schlepkower Wald und Jagenbruch" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11.06.2013
Waldgebiete bilden als unveränderliche flächendeckende Territorialgliederung im Land Brandenburg die oberste Ebene der Waldortadresse. Sie sind in ihrer naturräumlichen Ausstattung sowie in der forstlichen und kulturhistorischen Entwicklung weitgehend homogen. Waldgebiete lehnen sich in ihrer Abgrenzung an historische und landschaftliche Gebietsgliederungen an, sind aber nicht zwangsläufig mit diesen identisch. Die Bezeichnungen der Waldgebiete orientieren sich an regionalen Besonderheiten. Waldgebiete sind unabhängig von der Hoheits- und Betriebsstruktur.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 07.08.1997
Sofern die Friedhofssatzung die Waldeigenschaft auf dem Gesamt- oder Teilareal nicht überlagert, handelt es sich dabei weiterhin um eine Waldfläche, die dann als Bestattungswald kartiert ist. In einem Bestattungswald bleiben Schutz- und Erholungsfunktion erhalten. Das freie Waldbetretungsrecht nach §15 LWaldG wird nicht eingeschränkt.
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:25.000 wird automatisiert aus dem tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 25 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.