Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bückwitzer See und Rohrlacker Graben" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 25.09.2001
Der Datensatz Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS):
- Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-EF-SEM) - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-EF-SEM)
Der Dienst stellt die punktuellen Standorte des Schaderregermonitorings in Brandenburg zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Die Kulisse für Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2-Kulisse) bildet alle in der Region Brandenburg und Berlin auftretenden kohlenstoffreiche Böden mit einer zusammenhängenden Flächengröße von 0,5 ha ab. Innerhalb dieser Kulisse sind durch die Flächenbewirtschafter spezifische Anforderungen gemäß der GAP-Konditionalitäten einzuhalten.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eiskellerberge-Os bei Malchow" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 03.06.2004, geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 19.08.2015
Der interoperable Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS):
Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM2012)
Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2012 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM2012)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, geändert durch Verordnung vom 19.05.2014
Die sogenannten limnologischen Seensteckbriefe beinhalten Informationen zu den 190 Seen des Landes Brandenburg mit über 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie besteht. Diese Seen werden in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Umwelt limnologisch untersucht. Es werden chemische und ausgewählte biologische Parameter aufgenommen und bewertet. Die Steckbriefe sollen die wichtigsten dieser Parameter zusammenfassen und einen Überblick über den ökologischen Zustand des Sees geben. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich im Begleitbrief (siehe Verweise - Download). Im Apri 2026 wurden alle Steckriefe aktualisiert und zum Download bereitgestellt.
Beschluss Nummer 0054 des Bezirkstages Potsdam vom 26.06.1978 - Anordnung Nummer 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30.03.1961, zuletzt geändert durch Anordnung Nummer 4 vom 28.11.1983 in Durchführung des Paragraph 6 des Naturschutzgesetzes vom 04.08.1954
Moore sind in Brandenburg neben den Auen die Ökosysteme mit den größten Flächenverlusten in den vergangenen Jahrhunderten. Hauptursachen dafür sind Entwässerung und Eutrophierung aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung. Desweiteren haben Überbauung, Verfüllung, Teichbewirtschaftung, großräumige Forstwirtschaft im Wassereinzugsgebiet ihren Anteil am Verschwinden oder Degradieren vieler Moorflächen.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Teufelssee bei Sperenberg" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 20.09.2012 zuletzt geändert durch die Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Teufelssee bei Sperenberg" vom 13.03.2013