Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schuge- und Mühlenfließquellgebiet" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 25.03.2002, geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 11.09.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schwarzwasser bei Lipsa" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 13.03.2002
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Pastlingsee" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 30.06.2003, geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 19.08.2015
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.
Der Datensatz enthält Informationen zu den ausgewiesenen Badestellen des Landes Brandenburg: - Nummer der Badestelle - Name des Badegewässers - Name der Badestelle - die Koordinaten der Badestelle - je Badestelle Link zu den Detailinformationen, u.a. Ausstattung, Rettungsschwimmer, mikrobiologische Untersuchungsergebnisse -
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Briesensee und Klingeberg" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 25.03.2002
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.