Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oelseniederung mit Torfstichen" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 25.09.2018
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wittenberge-Rühstädter Elbniederung" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 06.10.2004
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nexdorf-Kirchhainer-Waldlandschaft" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 29.04.1996
Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt.
Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.
Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS):
Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg -Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-IED) Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-IED)
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen. Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen Emittenten und einem zu schützenden Bereich.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oberes Pfefferfließ" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 23.12.2002
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Weißer Berg bei Bahnsdorf" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.09.2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 25.01.2016
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“ vom 28.06.2007