Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2022). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS):
Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM)
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Tegeler Fließtal" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 05.09.2002, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11.09.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Talsperre Spremberg" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 23.07.2004
Saatgutbestände sind Waldbestände, die zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen sind. Samenplantagen sind Anpflanzungen ausgelesener Klone oder Sämlinge, die so abgeschirmt oder bewirtschaftet werden, dass eine von außerhalb der Anpflanzung kommende Fremdbestäubung weitgehend vermieden wird. Beide sind für die Saatguternte zugelassen.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Forsthaus Prösa" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 29.04.1996, geändert durch Artikel 20 der Verordnung vom 09.11.2015