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Geodatensatz
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Landwirtschaft im Rahmen des Landesentwicklungsplan Umwelt. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. Grundlage sind Gebiete, die im Rahmen der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurden. Sie umfassen Flächen, die entweder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind oder die aufgrund ihrer Hof nahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betrieb existenzbegründend sind.
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