Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt gibt einen Überblick über die Isophonenkarten im Ballungsraum Potsdam gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2022). Die Isophonenkarten werden für 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS):
- Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKPDM2022)
- Strategische Lärmkarten für den Ballungsraum Potsdam 20222 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKPDM2022)
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Kleine Schorfheide" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 21.07.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.08.2010
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Hohenleipisch-Sornoer-Altmoränenlandschaft" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 29.04.1996
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Großer und Kleiner Möggelinsee" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 14.12.1999, geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 09.11.2015
Seit 1999 wird alle zwei Jahre ein Bericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und die Entsorgung von Klärschlamm veröffentlicht.
Der vorliegende 14. Bericht dient der Information der Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von kommunalem Abwasser und der Entsorgung von Klärschlamm zum 31. Dezember 2023. Die Angaben des Lageberichts 2025 basieren auf vom Landesamt für Umwelt (LfU) zusammengefassten Daten, die bei den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbänden und Ämtern erhoben und von den zuständigen Wasserbehörden im Jahr 2024 ergänzt wurden.
Der Bericht steht als Gesamtfassung und in Teildokumenten entsprechend der Gliederung zum Download zur Verfügung.
Die Vorjahresberichte stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten.
Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor.
Die Daten der GUV-Grenzen 2014 - 2016 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden.
Verordnung übr das Naturschutzgebiet "Dahmetal bei Briesen" des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg vom 30.07.2008
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gülper See" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg vom 01.07.2010 zuletzt geändert durch die Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete, Artikel 5 vom 08.12.2017
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Krumme Spree" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 19.12.2000