Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Ein Wuchsbezirk ist eine großräumige Zusammenfassung von Standorten (anhand von Naturräummosaiken). Ein Wuchsgebiet ist die weitere Zusammenfassung mehrerer Wuchsbezirke.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oelsiger Luch" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 07.10.2002, geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 19.08.2015
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 16 Kategorien. Grundlage waren 298 Kartenblätter der zweiten Preußischen Landesaufnahme und der Topographische Karte (Äquidistantenkarte) Sachsen (Territorium Brandenburgs). Der Erfassungsmaßstab ist 1:25000. Die Aufnahme erfolgte durch die Königliche Preußische Landesaufnahme bzw. das Topographische Bureau des Königlichen Generalstabes. Der Aufnahmezeitraum der erfassten Kartenblätter liegt zwischen 1879 und 1902. Besonders hervorzuheben sind die Höhenschichtlinien zur Geländedarstellung und die relativ hohe Genauigkeit nach Einführung des metrischen Systems. Die Karten verfügen über Koordinatenangaben im Rahmen (geographische Koordinaten). Die Originalkarten befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz) bzw. der Sächsische Landesbibliothek (Staats- und Universitätsbibliothek Dresden).
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Belziger Landschaftswiesen" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.05.2005
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Biotopverbund Welsengraben" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 24.05.2004