Geodatensatz
Aktualität der Daten:
02.01.2024 bis 01.01.2025
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Mehr Infos
Weniger Infos
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung des Datensatzes ist erlaubnis- und gebührenfrei.