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Geodatensatz
Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden
Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden
Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden.
Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz).
Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz).
Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.
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