Geodatendienst
Darstellung aller gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 15 Abs. 1 bis 3 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden vom Amt für Geodaten und Kataster vergebenen amtlichen Hausnummern (Adressen) an Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und an Verfügungsberechtigte mit Einverständnis des Eigentümers.
Zur amtlichen Adresse gehören Angaben zu Straßenname, Hausnummer, Nummer von Ortsamt, Stadtteil, Statistischen Bezirk und Block sowie Postleitzahl, Kennzahl der Gemarkung und Koordinate.
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