Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen. Darstellung der Lärmbelastung entlang der kartierten Hauptverkehrsstraßen für den Nachtzeitraum L_Night (22-6 Uhr)
Bodenkundliche Kartierung der Böden, die als Weinberg genutzt werden. Es werden Bodenformen (Bodentyp und Substrattyp) nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) abgegrenzt und benannt.
Durch die zuständige Wasserbehörde werden überschwemmungsgefährdete Gebiete nach § 75 SächsWG ermittelt, dargestellt und veröffentlicht. In diesen Gebieten gelten bestimmte Auflagen, die Hochwasserschäden vermindern und eine Erhöhung des Schadenpotenzials minimieren sollen.
Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die größten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebiete sowie zu den Sächsischen Vergleichssgebiete aufgelöst werden.
Dargestellt werden alle flächenhaften Naturdenkmäler in Sachsen, die nach § 28 BNatSchG unter Schutz stehen. Linienhafte und punktförmige Naturdenkmäler werden nicht dargestellt.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen. Darstellung der Lärmbelastung entlang der kartierten Straßenbahnstrecken für den Nachtzeitraum L_Night (22-6 Uhr)
Bodenkundliche Kartierung der Böden, die als Weinberg genutzt werden.Es werden Bodenformen (Bodentyp und Substrattyp) nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) abgegrenzt und benannt.