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Bei Freisitzen handelt es sich in der Regel um Tische und Stühle oder Bänke, die vor Gast-stättenbetrieben und meistens auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Die sich dort aufhal-tenden Gäste sitzen daher üblicherweise unter freiem Himmel und außerhalb des eigentlichen Restaurant, Imbiss oder Gaststätte. Freisitze sind bauliche Anlagen im Sinne der Bremischen Landesbauordnung und müssen vom Bauordnungsamt Bremerhaven baugenehmigt werden.
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