Geodatendienst
Die natürlichen Funktionen des Bodens sind im Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998 § 2 Abs. 2 Pkt. 1) definiert. Ihre Bewertung ist in Sachsen im Bodenbewertungsinstrument (LfULG 2022) normiert. Die vorliegende Darstellung ist eine Zusammenfassung der natürlichen Funktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit incl. besondere Standorteigenschaften, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion und der Archivfunktion) zu einer Gesamtbewertung. Grundlage der Zusammenfassung ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilfunktionen, dargestellt im Abschlussbericht der Bodenbewertung 2024.
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