Datenbank
Aufbau einer neuen Bohrdatenbank und digitale Bereitstellung der Bohrdaten
Bohrdaten liefern Informationen zum geologischen Untergrund und stellen damit eine wichtige Datengrundlage für die Geologischen Dienste dar. Nach §3 Abs. 1 LagerstG müssen geologische Bohrungen in der Bundesrepublik Deutschland der zuständigen Behörde gemeldet und die Ergebnisse der Erkundungen mitgeteilt werden. Im Saarland liegt diese Zuständigkeit beim Landesamt für Umwelt– und Arbeitsschutz.
In diesem Projekt werden die vorliegenden Bohrdaten im SEP3 (SchichtErfassungsProgramm)–Format in einer GeODin®–Datenbank hinterlegt. Ziel ist es, die Daten anderen Behörden, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten, usw. in einem einheitlichen Format digital für Projekte bereitstellen zu können.
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