Anordnung Nummer 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30.03.1961, zuletzt geändert durch Anordnung Nummer 4 vom 28.11.1983 in Durchführung des Paragraph 6 des Naturschutzgesetzes vom 04.08.1954
Es werden flächendeckend für das Land Brandenburg die Verkehrsdaten erfasst und aktualisiert. Die Grunddaten für die Immissionsberechnung wie die Verkehrsdaten, Bebauungssituation, Informationen zum Verkehrsfluss werden hier verwaltet.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Biotopverbund Spreeaue" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 21.05.2003