Geodatendienst
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Umlegungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Umlegungsverfahren sind gemäß Baugesetzbuch §§ 45 ff. (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes am 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gesetzlich normierte Grundstücksregelungsverfahren.
Grundlage für die Neuordnung bildet in der Regel ein Bebauungsplan. Die Flurstücke werden nach Lage, Form und Größe neu geordnet, so dass für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Flurstücke entstehen. Die Neuordnung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Eigentumsgarantie ohne Unterbrechung des Eigentums in Form von Verwaltungsakten. Diese sind:
- Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses
- Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes
- Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes
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